Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Weimar
Am Amtsgericht Weimar sind 7 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Weimar
- unbebautes Grundstück7. Oktober 2026unbebautes Grundstück in Bad Sulza99518 Bad SulzaAmtsgericht Weimar7.750 €
- Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)14. Oktober 2026Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Landgemeinde Grammetal99428 Landgemeinde GrammetalAmtsgericht Weimar90.000 €
- Einfamilienhaus21. Oktober 2026Einfamilienhaus in Am Ettersberg99439 Am EttersbergAmtsgericht Weimar18.000 €
- Sonstiges28. Oktober 2026Sonstiges in Blankenhain99444 BlankenhainAmtsgericht Weimar24.500 €
- Einfamilienhaus4. November 2026Einfamilienhaus in Apolda99510 ApoldaAmtsgericht Weimar499.000 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück11. November 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Bad Berka99438 Bad BerkaAmtsgericht Weimar3.000 €
- Einfamilienhaus18. November 2026Einfamilienhaus in Apolda99510 ApoldaAmtsgericht Weimar215.400 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Weimar
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Weimar?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Weimar 7 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Weimar?
Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2026 um 11:00: unbebautes Grundstück in Bad Sulza, Amtsgericht Weimar.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Weimar zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Weimar. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Weimar?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 24.500 € (7 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.